Grundlagen der Zustandsüberwachung für Türme und Maste


DIN V 4131: „Antennentragwerke aus Stahl“


8 Zustandsüberwachung


Die Zustandsüberwachung erstreckt sich auf äusserlich erkennbare  Veränderungen am Tragwerk, sie soll im Allgemeinen stattfinden
                 -einmal jährlich (Kleine Prüfung)
                 -nach schweren Stürmen
                 -nach ungewöhnlich starker Vereisung
                 -nach außergewöhnlichen Vorkommnissen


Das Ergebnis ist in einem Bericht festzuhalten. Mängel sind zu beheben.


Mindestens alle 5 Jahre sind alle Bauteile und Verbindungen, die für die Standsicherheit des Tragwerkes von Bedeutung sind, zu prüfen (grosse Prüfung).
 

Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu betrauen, der auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann.



 

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