Beitragsordnung
Beitragsordnung ab 01.01.2025
Hersteller: 3.1.1. handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Stahlschornsteintechnik, nämlich Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben und nachweislich die Gütekriterien der RAL-Umschriften: Stahlschornsteine, Türme und Masten, geschweißte Luft- und Abgasanlagen, Tragmastkonstruktionen und Stahltragkonstruktionen erfüllen. | ||
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | einmalig | 500,00 |
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigungen für den Vorstand) | jährlich | 200,00 |
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein | jährlich | 60,00 |
Richtlinieneintrag als Unternehmen mit Kompetenznachweis pro Richtlinie | jährlich | 10,00 |
Unternehmenslink | jährlich | 60,00 |
Hersteller: 3.1.2 handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Stahlschornsteintechnik, nämlich Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben und die Gütekriterien der RAL-Umschriften: Stahlschornsteine, Türme und Masten, geschweißte Luft- und Abgasanlagen, Tragmastkonstruktionen und Stahltragkonstruktionen erfüllen können, aber nicht nachweisen wollen. | ||
Aufnahmegebühr (Aufwandentschädigung für den Vorstand) | einmalig | 500,00 |
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | jährlich | 200,00 |
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein | jährlich | 60,00 |
Unternehmenslink | jährlich | 60,00 |
Mitglieder 3.2.1. natürliche und juristische Personen, die die Ziele und Aufgaben des Vereins fördern, aber nicht die Voraussetzungen nach § 3.1. besitzen. | ||
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | einmalig | 500,00 |
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | jährlich | 200,00 |
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein | Jährlich | 60,00 |
Unternehmenslink | jährlich | 60,00 |
Mitglieder 3.2.2. handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Konstruktion und Herstellung von Komponenten für Stahlschornsteine, Abgasführungen und Abgasbehandlung ausüben. | ||
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | einmalig | 500,00 |
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | jährlich | 200,00 |
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein | jährlich | 60,00 |
Unternehmenslink | jährlich | 60,00 |
Mitglieder 3.2.3. Ingenieurbüros, die sich mit der Planung und/oder Prüfung von Stahlschornsteinanlagen und der Komponenten befassen. | ||
Aufnahmegebühr (Aufwandentschädigung für den Vorstand) | einmalig | 500,00 |
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | jährlich | 200,00 |
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein | jährlich | 60,00 |
Unternehmenslink | jährlich | 60,00 |
Die Verbandsanerkannten Sachverständigen können ausschließlich als natürliche Personen aufgenommen werden, da der Sachverständigennachweis auf den Namen der Personen ausgestellt sind. Die Mitgliedsbeiträge nach 3.2.1 für natürliche Personen gelten für die Sachverständigen. | ||
Mitgliedsbeitrag für Richtlinieneintrag als Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen, Türme und Masten pro Richtlinie | jährlich | 10,00 |
Der Erfahrungsaustausch findet Abend während des Abendessen statt. | ||
Gäste | jährlich | 120,00 |
Beratung durch den Vorstand | €/Stunde | 90,00 |
alle Preise + 19 % MWST | ||
Zahlung entsprechend Vereinssatzung |
Beitragsordnung bis 31.12.2024
Hersteller: 3.1.1. handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Stahlschornsteintechnik, nämlich Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben und nachweislich die Gütekriterien der RAL-Umschriften: Stahlschornsteine, Türme und Masten, geschweißte Luft- und Abgasanlagen, Tragmastkonstruktionen und Stahltragkonstruktionen erfüllen. | ||
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | einmalig | 500,00 |
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigungen für den Vorstand) | jährlich | 200,00 |
Tagungspauschale pro Person für die Mitgliederversammlung mit Abendessen und alkoholfreie Getränke | jährlich | 150,00 |
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein | jährlich | 60,00 |
Richtlinieneintrag als Unternehmen mit Kompetenznachweis pro Richtlinie | jährlich | 10,00 |
Richtlinie pro Seite Die Einnahmen aus Richtlinien erhalten die Verfasser. Die Einnahmen aus der Werbung (Anhang A) der Industrie-Verband Stahlschornsteine e. V. |
jährlich | 5,50 |
Unternehmenslink | jährlich | 60,00 |
Hersteller: 3.1.2 handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Stahlschornsteintechnik, nämlich Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben und die Gütekriterien der RAL-Umschriften: Stahlschornsteine, Türme und Masten, geschweißte Luft- und Abgasanlagen, Tragmastkonstruktionen und Stahltragkonstruktionen erfüllen können, aber nicht nachweisen wollen. | ||
Aufnahmegebühr (Aufwandentschädigung für den Vorstand) | einmalig | 500,00 |
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | jährlich | 200,00 |
Tagungspauschale pro Person für die Mitgliederversammlung mit Abendessen und alkoholfreie Getränke |
jährlich | 150,00 |
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein | jährlich | 60,00 |
Unternehmenslink | jährlich | 60,00 |
Mitglieder 3.2.1. natürliche und juristische Personen, die die Ziele und Aufgaben des Vereins fördern, aber nicht die Voraussetzungen nach § 3.1. besitzen. | ||
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | einmalig | 500,00 |
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | jährlich | 200,00 |
Tagungspauschale pro Person für die Mitgliederversammlung mit Abendessen und alkoholfreien Getränken | jährlich | 150,00 |
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein | Jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag pro Richtlinienseite | jährlich | 5,50 |
Unternehmenslink | jährlich | 60,00 |
Mitglieder 3.2.2. handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Konstruktion und Herstellung von Komponenten für Stahlschornsteine, Abgasführungen und Abgasbehandlung ausüben. | ||
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | einmalig | 500,00 |
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | jährlich | 200,00 |
Tagungspauschale pro Person für die Mitgliederversammlung mit Abendessen und alkoholfreien Getränken | jährlich | 150,00 |
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag pro Richtlinienseite | jährlich | 5,50 |
Unternehmenslink | jährlich | 60,00 |
Mitglieder 3.2.3. Ingenieurbüros, die sich mit der Planung und/oder Prüfung von Stahlschornsteinanlagen und der Komponenten befassen. | ||
Aufnahmegebühr (Aufwandentschädigung für den Vorstand) | einmalig | 500,00 |
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) | jährlich | 200,00 |
Tagungspauschale pro Person für die Mitgliederversammlung mit Abendessen und alkoholfreien Getränken | jährlich | 150,00 |
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein | jährlich | 60,00 |
Mitgliedsbeitrag pro Richtlinienseite | jährlich | 5,50 |
Unternehmenslink | jährlich | 60,00 |
Die Verbandsanerkannten Sachverständigen können ausschließlich als natürliche Personen aufgenommen werden, da der Sachverständigennachweis auf den Namen der Personen ausgestellt sind. Die Mitgliedsbeiträge nach 3.2.1 für natürliche Personen gelten für die Sachverständigen. | ||
Mitgliedsbeitrag für Richtlinieneintrag als Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen, Türme und Masten pro Richtlinie | jährlich | 10,00 |
Der Erfahrungsaustausch findet Abend während des Abendessen statt. | ||
Gäste | jährlich | 240,00 |
Beratung durch den Vorstand | €/Stunde | 90,00 |
alle Preise + 19 % MWST | ||
Zahlung: Bankeinzugsermächtigung |