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Januar 2025

Die IVS – Richtlinie 503 Rettungskonzepte an Steigleitern beschreibt eine allgemeine Rettung aus Sicherheitssteigleitern.
Der Verband wurde beauftragt, ein detailliertes Rettungskonzept für eine einzelnen Stahlschornsteinanlage mit einer Höhe von 16,5 m bestehend aus einem Tragrohr mit zwei angehängten Satellitenrohren aus Systemabgasanlagen zu erstellen.
Voraussetzung war eine Rettung einer Person aus einer Sicherheitssteigleiter mit Steigschutz innerhalb von 20 Minuten durch die Feuerwehr. Dazu mussten einige Angaben erarbeitet und zusammengetragen werden.

z. B. Rettung durch die Feuerwehr

  1.  Fahrzeit der Feuerwehr bis zum Standort der Stahlschornsteinanlage;
  2. Überprüfung der Zufahrt zu der / die Stahlschornsteinanlagen;
  3. Feuerwehrfahrzeug mit den entsprechenden Drehleiter oder Hubwagen mit Rettungskorb;
  4. Maximale Höhe der Drehleiter oder Hubwagen mit Rettungskorb (technisches Datenblatt);
  5. Maximale Ausladung der Drehleiter oder Hubwagen mit Rettungskorb (technisches Datenblatt);
  6. Festlegung des Standortes der Feuerwehrfahrzeuge mit Drehleiter oder Hubwagen mit Rettungskorb;
  7. Freihaltung des Standortes für die Feuerwehrfahrzeuge;
  8. Fotos oder Luftaufnahmen über den Standort der Stahlschornsteinanlage;
  9. Fotos oder Ausführungszeichnungen der Anordnung der Sicherheitssteigleiter;
  10. Beschreibung des Rettungsvorgangs

Der Industrie-Verband Stahlschornsteine e. V. und seine Mitglieder können diese Rettungskonzepte erstellen.

September 2024

Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, die Anlage in einem guten Zustand zu halten. Um den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten und eventuellen Verfall, der zu einem Schaden führen könnte, zu erkennen, muss der Eigentümer alle Instandhaltungen und Inspektionsarbeiten durchführen.

Der Eigentümer ist auch für die Auswahl des Sachverständigen verantwortlich. Die Norm bestimmt Personen mit einer entsprechenden Ausbildung zum Sachverständigen.

Definition eines Sachverständigen entsprechend Norm.

3.5 Sachverständiger

(1) Person, die über wissenschaftliche und technische Kenntnisse in einem Tätigkeitsfeld verfügt, die durch anerkannte Ausbildungszertifikate nachgewiesen sind,

Tätigkeitsfeld: Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen, Türme und Maste

Normalerweise haben Ingenieure die wissenschaftliche und technischen  Kenntnisse mit den entsprechenden Ausbildungszertifikaten.

Ingenieure, mit statischen und schweißtechnischen Kenntnissen können den baulichen Zustand der Tragrohre beurteilen.

Ingenieure, mit statischen und schweißtechnischen Kenntnissen können die Begutachtung des gesamten Tragwerks durchführen, um sicherzustellen, dass es sich noch in einem einsatzfähigen Zustand befindet oder um notwendige Instandhaltungen oder Instandsetzungen festzustellen.

(2) Person, die über vertiefte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügt, die durch eine anerkannte mehrjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Tätigkeitsbereich bestätigt sind.

Techniker, Meister, Richtmeister, Schornsteinfegermeister

Die anerkannten mehrjährigen Berufserfahrungen müssen beinhaltet:

Erstellung von statischen Berechnungen. z. B. Ausbildung an einem Statik-Programm

Erstellung von schweißtechnischen Vorgaben. z. B. Schweißtechnischer Lehrgang

Durchführungen von Inspektionen im Auftrag eines Verbandsanerkannten Sachverständigen.

Vorbereitungskurse zum Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen

Prüfung vor dem Güteausschuss zum Verbandsanerkannten Sachverständigen.

Hersteller oder Unternehmen von Stahlschornsteinen können nach der Norm nicht Sachverständiger sein.

Mitarbeiter von Hersteller werden entsprechend Norm nicht automatisch Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteinen.

Der Industrie – Verband empfiehlt den Eigentümer sich diese Berufserfahrungen bestätigen zu lassen. Die Vergabe einer Inspektion an einem von der Norm nicht anerkannten Sachverständigen, kann im Schadensfall dazu führen, dass die Versicherung nicht für den Schaden eintritt.

August 2024

Entsprechend Norm 13084-9 können Inspektionen teilweise auch mit ferngesteuerten Kamerasysteme durchgeführt werden. Die Norm akzeptiert die ferngesteuerten Kamerasysteme als Hilfsmittel.

Der Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. hat diese Richtlinien veröffentlicht.

Richtlinien

945 D – Inspektionen an Stahlschornsteinen durch den Einsatz von  ferngesteuerten Kamerasysteme

946 D – Inspektionen an Systemabgasanlagen durch den Einsatz von ferngesteuerten Kamerasysteme

947 D – Inspektionen an Türme und Maste durch den Einsatz von ferngesteuerten Kamerasysteme

948 D – Inspektionen an Abgasleitungen durch den Einsatz von ferngesteuerten Kamerasysteme

Nach diesen Richtlinien können die Verbandsanerkannten Sachverständigen unterscheiden, welche Inspektionsarbeiten mit einem ferngesteuerten Kamerasystem ausgeführt werden können und welche Inspektionsarbeiten durch den Verbandsanerkannten Sachverständigen selbst durchgeführt werden müssen. Der Inspektionsfilm ist dann ein Teil des Inspektionsprotokoll und muss aufbewahrt werden.

Die Richtlinien müssen an den entsprechenden Anlagen angepasst werden.

Juli 2024

Entsprechend Norm 13084-9 können Zustandsüberwachungen auch mit ferngesteuerten Kamerasysteme durchgeführt werden. Die Norm akzeptiert die ferngesteuerten Kamerasysteme als Hilfsmittel.

Der Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. hat diese Richtlinien veröffentlicht.

Richtlinien

940 D – Zustandsüberwachungen an Stahlschornsteine durch den Einsatz von ferngesteuerten Kamerasysteme

941 D – Zustandsüberwachungen an Systemabgasanlagen durch den Einsatz von ferngesteuerten Kamerasysteme

942 D – Zustandsüberwachungen an Türme und Maste durch den Einsatz von ferngesteuerten Kamerasysteme

943 D – Zustandsüberwachungen an Abgasleitungen durch den Einsatz von ferngesteuerten Kamerasysteme

Nach diesen Richtlinien können die Eigentümer die Zustandsüberwachungen auch selbst durchführen oder durch einen Schornsteinfeger durchführen lassen. Das Zustandsüberwachungsprotokoll oder der Zustandsüberwachungsfilm muss den Verbandsanerkannten Sachverständigen für die Inspektionen zur Verfügung gestellt werden.

Die Richtlinien müssen an den entsprechenden Anlagen angepasst werden.

Januar 2024

DIN EN 13084 Freistehende Schornsteine Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektionen, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren;

3.5 Sachverständiger

Person, die über wissenschaftliche und technische Kenntnisse in einem Tätigkeitsfeld verfügt, die durch anerkannte Ausbildungszertifikate nachgewiesen sind, und / oder über vertiefte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügt, die durch eine anerkannte mehrjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Tätigkeitsbereich bestätigt sind.

Der Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. hat entsprechende Richtlinien ausgearbeitet.

680 EU – Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteinen
681 EU – Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Systemabgasanlagen
682 EU – Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Türme, Masten und einwandige Stahlschornsteine

Um die Neutralität zu wahren, hat der Industrie-Verband Stahlschornsteine die Prüfung der Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. abgegeben.

November 2022

Mit der Veröffentlichung der DIN EN 13084 Freistehende Schornsteine Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektionen, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren; hat der Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. die Urkunden über die Zustandsüberwachungen nach DIN 4133 zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt.