Information
Richtlinien
Die Richtlinien bestehen aus den Richtlinien und den Protokollen. Die Richtlinien und die Protokolle werden als Lizenzausgabe veröffentlicht. Die Richtlinien werden ausschließlich an Mitgliedern des Industrie-Verband Stahlschornsteine e. V. gegen eine Lizenzgebühr abgegeben.
Der Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. hat vom Beuth – Verlag das Recht bekommen, Normentexte in seinen Richtlinien zu übernehmen, deshalb erfolgt eine Teilung in die Richtlinien und den Protokollen. Der Verband gibt dieses Recht an die einzelnen Mitglieder weiter, unter der Voraussetzung, dass eine Weitergabe der Richtlinien untersagt ist.
Die Richtlinien werden deshalb auf IVS-Briefbogen mit dem IVS-Zeichen veröffentlicht. Die Richtlinien dürfen nicht auf die Unternehmensbriefbögen der Mitgliedsunternehmen umgeschrieben werden, da die Mitglieder nicht das Recht haben, die Normen zu zitieren.
Die Richtlinien dürfen nicht weitergegeben werden.
Erfolgt gegen diese Vereinbarung eine Weitergabe durch eine Mitglied, so hat dieses Mitglied sämtliche Kosten für den Beuth-Verlag, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und die entstandenen Kosten für den Verband, zu tragen. Des Weiteren hat dieses Mitglied die Kosten für die weitergegebene Richtlinie für die nächsten 10 Jahre zu tragen. Dieses Mitglied muss nachweisen, welche der Richtlinien weitergegeben wurden. Kann dieses Mitglied diesen Nachweis nicht erbringen, dann gilt der Schadensersatz für alle Richtlinien.
Die Richtlinien werden gekennzeichnet mit dem Namen des Mitglieds.
Die Mitglieder haben somit alle notwendigen Texte in den Richtlinien, um die entsprechenden Protokolle der Projektdokumentationen auszuarbeiten.
Eine nicht genehmigte Werbung mit den Richtlinien wird untersagt. Das IVS-Zeichen und der IVS-Schriftzug gehört ausschließlich dem Verband.
Der Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. hat vom Beuth – Verlag das Recht bekommen, Normentexte in seinen Richtlinien zu übernehmen, deshalb erfolgt eine Teilung in die Richtlinien und den Protokollen. Der Verband gibt dieses Recht an die einzelnen Mitglieder weiter, unter der Voraussetzung, dass eine Weitergabe der Richtlinien untersagt ist.
Die Richtlinien werden deshalb auf IVS-Briefbogen mit dem IVS-Zeichen veröffentlicht. Die Richtlinien dürfen nicht auf die Unternehmensbriefbögen der Mitgliedsunternehmen umgeschrieben werden, da die Mitglieder nicht das Recht haben, die Normen zu zitieren.
Die Richtlinien dürfen nicht weitergegeben werden.
Erfolgt gegen diese Vereinbarung eine Weitergabe durch eine Mitglied, so hat dieses Mitglied sämtliche Kosten für den Beuth-Verlag, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten und die entstandenen Kosten für den Verband, zu tragen. Des Weiteren hat dieses Mitglied die Kosten für die weitergegebene Richtlinie für die nächsten 10 Jahre zu tragen. Dieses Mitglied muss nachweisen, welche der Richtlinien weitergegeben wurden. Kann dieses Mitglied diesen Nachweis nicht erbringen, dann gilt der Schadensersatz für alle Richtlinien.
Die Richtlinien werden gekennzeichnet mit dem Namen des Mitglieds.
Die Mitglieder haben somit alle notwendigen Texte in den Richtlinien, um die entsprechenden Protokolle der Projektdokumentationen auszuarbeiten.
Eine nicht genehmigte Werbung mit den Richtlinien wird untersagt. Das IVS-Zeichen und der IVS-Schriftzug gehört ausschließlich dem Verband.
Protokolle
Die Protokollrichtlinien können auf die Unternehmensbriefbögen umgeschrieben werden und weitergegeben werden. Die Protokolle können die Mitglieder an ihre Kunden in der Projektdokumentation weitergeben. Die Protokolle werden dem Markt auch zum Kauf angeboten. Der Vorstand wird auch bei den Protokollen eine Lizenzgebühr erheben. Eine nicht genehmigte Werbung mit den Protokollen wird untersagt. Das IVS-Zeichen und der IVS-Schriftzug gehört ausschließlich dem Verband.
Arbeitskreis Richtlinien
Die Richtlinien werden durch den Arbeitskreis jährlich auf den neusten Stand der Technik gebracht.