Kosten

Der Verband erstellt seit 1974 die Richtlinien und Kommentare, um Unklarheiten in den Normen zu handhaben.

Die verbandseigenen Richtlinien (IVS-Richtlinien) zu den Themenkreisen Statik, Konstruktion, Fertigung, Oberflächenbehandlung und Inspektionen sowie den Bereich des Zubehörs von Schornsteinen werden von IVS-Arbeitskreisen erarbeitet und vom Verband publiziert. Dabei wird sich bemüht ständige Verbesserungen des Standes der Technik auf diesem Fachgebiet zu fördern.

Während bei den bis jetzt veröffentlichte IVS-Richtlinien die DIN 4133 und deutsches Baurecht als Grundlage diente, ist es bei den neuen IVS-Richtlinien die Normenreihe EN 13084 sowie der Eurocode (EN 1993-3-1 und -3-2.)

Die Richtlinien sind Empfehlungen im Sinne von § 676 BGB.

Die IVS-Richtlinien werden auf Deutsch veröffentlicht. Gegen Kostenerstattung können die Richtlinien auf Englisch und Französisch veröffentlicht werden.

Richtlinien-

nummer

Bezeichnung

jährlich

Preise + MWST

 

 

 

 

102

D-Statische Auslenkung eines Kopfes eines zylindrischen Tragrohres

jährlich

 

103

Empfehlung zur Bemessung von zylindrischen Tragrohren mit Öffnungen

DIN EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 3-2: Türme, Maste und Schornsteine – Schornsteine plus nationalen Anhang.

NDP zu 6.2.1 (6) Anmerkung: Zusätzliche Informationen können der IVS-Richtlinie 103 entnommen werden.

jährlich

198,00

103 a

D-Empfehlung zur Bemessung von Versteifungen von Öffnungen in zylindrischen Tragrohren bis 1000 mm Durchmesser

jährlich

 

104

D-Toleranzen für kreiszylindrische Tragrohre

jährlich

82,50

105

D-Schwingungen bei senkrechten Zylindern in Reihen- und Gruppenanordnung

jährlich

 

110

D-Flansche an zylindrischen Tragrohren-Bemessungen

jährlich

121,00

111

D-Flansche an zylindrischen Tragrohren-Konstruktionen – Mitgliedrichtlinie

jährlich

121,00

112

D-Flansche an zylindrischen Tragrohren-Fertigung

jährlich

121,00

113

D-Flansche an zylindrischen Tragrohren-Montagen

jährlich

121,00

114

D-Flansche an zylindrischen Tragrohren-Korrosionsschutz

jährlich

121,00

 

 

 

 

 

 

 

 

201

D-Mindestanforderungen an den Korrosionsschutz

jährlich

44,00

202

D-Korrosionsschutz durch Beschichtungen

jährlich

44,00

203

D-Korrosionsschutz durch Feuerverzinkung

jährlich

44,00

 

 

 

 

 

 

 

 

300

EU-Innenrohre aus Stahl: vorgefertigten Metallschornsteinen

jährlich

66,00

301

D-Innenrohre aus Stahl: vorgefertigten Metallschornsteinen

jährlich

66,00

302

EU-Innenrohre aus Stahl: freistehenden Innenrohre

jährlich

66,00

303

D-Innenrohre aus Stahl: freistehende Innenrohre

jährlich

66,00

304

EU-Innenrohre aus Stahl: geführte Innenrohre

jährlich

66,00

305

D-Innenrohre aus Stahl: geführte Innenrohre

jährlich

66,00

306

EU-Innenrohre aus Stahl: hängende Innenrohre

jährlich

66,00

307

D-Innenrohre aus Stahl: hängende Innenrohre

Die hängenden Innenrohre werden überwiegend in Mauerwerk- oder Betonschornsteinen eingebaut. Die hängenden Innenrohre erhalten eine Verankerung am Kopf der Schornsteinanlage und dehnt in Richtung des Anschlusses. Die Dehnung der Innenrohre aus Stahl muss oberhalb des Anschlusses durch einen Kompensator aufgenommen werden. – Mitgliedrichtlinie

jährlich

66,00

308

EU-Etageninnenrohre aus Stahl

jährlich

66,00

309

D-Etageninnenrohre aus Stahl

Die Etageninnenrohre werden überwiegend in Mauerwerk- oder Betonschornsteinen eingebaut. Die einzelnen Etageninnenrohre haben eine eigene Verankerung und eine eigene Dehnungsaufnahme durch einen Kompensator. – Mitgliedrichtlinie

jährlich

66,00

330

EU-Flansche an Innenrohren aus Stahl-Gasdichtheitsklasse H0

jährlich

38,50

331

EU-Flansche an Innenrohren aus Stahl-Gasdichtheitsklasse H1

jährlich

38,50

 

 

 

 

400

EU-Werkstoffauswahl

jährlich

38,50

411

D-Korrosionswiderstandklassen

jährlich

38,50

421

EU-Temperaturklassen

jährlich

38,50

431

EU-Gasdichtheitsklassen

jährlich

38,50

441

EU-Rußbrand-rechnerischer Nachweis: doppelwandige Stahlschornsteinanlagen

jährlich

38,50

451

EU-Feuerwiderstandsklassen

jährlich

38,50

460

EU-Abgasrohrleitungen

 

66,00

461

D-Abgasrohrleitungen

Die Abgasrohrleitungen können nach dieser Richtlinie berechnet und konstruiert werden. Die Abgasrohrleitungen sollten im Gebäude gasdicht verschweißt werden, damit keine Abgase in das Gebäude austreten kann.

jährlich

66,00

465

EU-Abgasleitungen aus Systemabgasanlagen

jährlich

66,00

466

D-Abgasleitungen aus Systemabgasanlagen

jährlich

66,00

 

 

 

 

470

EU-Luftleitungen aus Stahl

jährlich

66,00

471

D-Luftleitungen aus Stahl

jährlich

66,00

475

EU-Luftleitungen aus Systemabgasanlagen

jährlich

66,00

476

D-Luftleitungen aus Systemabgasanlagen

jährlich

66,00

480

EU-Lüftungskamine aus Stahl

jährlich

66,00

481

D-Lüftungskamine aus Stahl

jährlich

66,00

485

EU-Lüftungskamine aus Systemabgasanlagen

jährlich

66,00

486

D-Lüftungskamine aus Systemabgasanlagen

jährlich

66,00

 

Freistehende Tragmastkonstruktionen mit Satellitenrohren aus geschweißten Rohren oder aus vorgefertigten Elementen für Systemabgasanlagen.

jährlich

 

500

EU-Satellitenrohre aus vorgefertigten Metallschornsteinen

jährlich

66,00

501

D-Satellitenrohre aus vorgefertigten Metallschornsteinen

jährlich

66,00

502

EU-Satellitenrohre aus geschweißten Rohren

 

66,00

503

D-Satellitenrohre aus geschweißten Rohren

jährlich

66,00

 

 

 

 

 

Instandhaltungsarbeiten: Kombination aller technischen, administrativen und verwaltungstechnischen Maßnahmen während des Lebenszyklus eines Objekts, die dafür vorgesehenen sind, einen Zustand zu erhalten oder wiederherzustellen, in dem die erforderliche Funktion erfüllt werden kann.

Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, die Anlage in einem guten Zustand zu halten. Um den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb der Anlage sicherzustellen und eventuellen Verfall, der zu einem Schaden führen könnte, zu erkennen, muss der Eigentümer alle Instandhaltungs- und Inspektionsarbeiten durchführen, die im vom Hersteller gelieferten Betrieb- und Instandhaltungshandbuch beschrieben sind.

 

 

600

EU-Instandhaltungsplan-Stahlschornsteine

jährlich

38,50

601

D-Instandhaltungsplan-Stahlschornsteine

jährlich

38,50

602

Ö-Instandhaltungsplan-Stahlschornsteine

jährlich

38,50

605

EU-Instandhaltungsplan-Systemabgasanlagen

jährlich

38,50

606

D-Instandhaltungsplan-Systemabgasanlagen

jährlich

38,50

607

Ö-Instandhaltungsplan-Systemabgasanlagen

jährlich

38,50

610

EU-Instandhaltungsprotokoll-Stahlschornsteine

jährlich

27,50

611

D-Instandhaltungsprotokoll-Stahlschornsteine

jährlich

27,50

612

Ö-Instandhaltungsprotokoll-Stahlschornsteine

jährlich

27,50

615

EU-Instandhaltungsprotokoll-Systemabgasanlagen

jährlich

27,50

616

D-Instandhaltungsprotokoll-Systemabgasanlagen

jährlich

27,50

617

Ö-Instandhaltungsprotokoll-Systemabgasanlagen

jährlich

27,50

 

 

 

 

 

Die Norm verlangt, dass die Eigentümer die Zustandsüberwachung der Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen, Türme und Masten durchführen. Der Eigentümer kann diese Zustandsüberwachung aber an ein Fachunternehmen vergeben. Der Verband hat entsprechende Zustandsüberwachungsprotokolle ausgearbeitet. Die Zustandsüberwachungsprotokolle müssen durch einen Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an die Stahlschornsteinanlage angepasst werden.

 

 

620

EU-Zustandsüberwachungsplan-Stahlschornsteine

jährlich

38,50

621

EU-Zustandsüberwachungsplan-Systemabgasanlagen

jährlich

38,50

622

EU-Zustandsüberwachungsplan

jährlich

38,50

625

EU-Zustandsüberwachungsprotokoll-Stahlschornsteine

jährlich

49,50

626

EU-Zustandsüberwachungsprotokoll-Systemabgasanlagen

jährlich

49,50

627

EU-Zustandsüberwachungsprotokoll-Türme und Maste

jährlich

49,50

 

 

 

 

 

Die Norm verlangt, dass die Eigentümer die Inspektionen der Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen, Türme und Masten durch Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen durchführen zulassen. Die Inspektionsprotokolle müssen durch einen Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an die Stahlschornsteinanlage angepasst werden.

 

 

630

EU-Inspektionsplan-Stahlschornsteine

jährlich

143,00

631

EU-Inspektionsplan-Systemabgasanlagen

jährlich

143,00

632

EU-Inspektionsplan-Türme und Maste

jährlich

143,00

635

EU-Inspektionsprotokoll-Stahlschornsteine

jährlich

88,00

636

EU-Inspektionsprotokoll-Systemabgasanlagen

jährlich

88,00

637

EU-Inspektionsprotokoll-Türme und Maste

jährlich

88,00

 

 

 

 

 

Instandsetzungsarbeiten: Arbeiten, die zur Wiederherstellung und / oder Erhaltung der erforderlichen Funktion eines fehlerhaften Objekts durchzuführen sind oder durchgeführt werden.

Die Instandsetzungsprotokoll müssen von Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen bearbeitet werden.

 

 

640

EU-Instandsetzungsplan-Stahlschornsteine

jährlich

66,00

641

EU-Instandsetzungsplan-Systemabgasanlagen

jährlich

66,00

642

EU-Instandsetzungsplan-Türme und Maste

jährlich

66,00

645

EU-Instandsetzungsprotokoll-Stahlschornsteine

jährlich

55,00

646

EU-Instandsetzungsprotokoll-Systemabgasanlagen

jährlich

55,00

647

EU-Instandsetzungsprotokoll-Türme und Maste

jährlich

55,00

 

 

 

 

 

In einem im Betriebs- und Instandhaltungshandbuch des Herstellers empfohlenen Zeitraum, mindestens jedoch alle 2 Jahre, muss die Anlage durch einen Schornsteinsachverständigen überprüft werden.

Anmerkung: Möglicherweise schreiben nationale Regelungen andere Inspektionsintervalle für den Schornstein oder einen Teil des Schornsteins vor.

EU: Häufigkeit der Inspektionen zwei Jahre.

D: Die Häufigkeit der Inspektionen wird in der DIN EN 1993-3-2 im nationalen Anhang festgelegt.

Ö: Die Häufigkeit der Inspektionen wird in der DIN EN 1993-3-2 im nationalen Anhang festgelegt.

Der Verband hat die entsprechenden Richtlinien ausgearbeitet.

 

 

650

EU-Berechnungen der Häufigkeit der Inspektionen-Stahlschornsteine

jährlich

49,50

651

EU-Berechnungen der Häufigkeit der Inspektionen-Systemabgasanlagen

jährlich

49,50

652

EU-Berechnungen der Häufigkeit der Inspektionen-Türme und Maste

jährlich

49,50

 

 

 

 

 

Prioritätsstufe: Index des Schweregrads eines Ausfalls kombiniert mit der Wahrscheinlichkeit oder Häufigkeit seines Auftreten, definiert durch drei mögliche Werte: hoch, mittel und niedrig

Der Verband hat für die einzelnen Bauteile von Stahlschornsteinen, Systemabgasanlagen, Türme und Masten die entsprechenden Prioritätsstufen festgelegt.

Die Prioritätsstufen müssen durch einen Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen festgelegt werden und die Veränderungen der Prioritätsstufen.

 

 

660

EU-Prioritätsstufen der einzelnen Bauteile-Stahlschornsteine

jährlich

49,50

661

EU-Prioritätsstufen der einzelnen Bauteile-Systemabgasanlagen

jährlich

49,50

662

EU-Prioritätsstufen der einzelnen Bauteile-Masten und Türme

jährlich

49,50

 

 

 

 

 

Zeitraum, für den ein Tragwerk voraussichtlich für den vorgesehenen Zweck verwendet wird, um die Dauerhaftigkeit gegen Einwirkungen aus der Umgebung und Ermüdung sicherzustellen.

Der Verband hat die entsprechenden Berechnungen ausgearbeitet, mit der die voraussichtliche Lebensdauer berechnet an. Die Berechnungen dürfen ausschließlich durch Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen durchgeführt werden.

 

 

670

EU-Berechnungen der planmäßigen Lebensdauer-Stahlschornsteine

jährlich

55,00

671

EU-Berechnungen der planmäßigen Lebensdauer-Systemabgasanlagen

jährlich

55,00

672

EU-Berechnungen der planmäßigen Lebensdauer-Türme und Maste

jährlich

55,00

 

 

 

 

 

Sachverständiger

Person, die über wissenschaftliche und / oder technische, theoretische und praktische Kenntnisse in einem Tätigkeitsfeld verfügt, die durch anerkannte Ausbildungszertifikate nachgewiesen sind, und / oder über vertiefte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten verfügt, die durch eine anerkannte mehrjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Tätigkeitsbereich bestätigt sind.

 

Die allgemeine Inspektion ist einem Sachverständigen anzuvertrauen, der auch den baulichen Zustand der Tragwerke beurteilen kann.

Die Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen können die allgemeinen Inspektionen anvertraut werden.

 

 

680

EU-Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen-Stahlschornsteine

jährlich

33,00

681

EU-Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen-Systemabgasanlagen

jährlich

33,00

683

EU-Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen-Türme und Maste

jährlich

33,00

684

EU-Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen-Stahlschornsteine-Schornsteinfegermeister-Höhenbegrenzung über Baugrund 16 m

jährlich

33,00

 

Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen, Türme und Maste

Zustandsnoten charakterisieren den Erhaltungszustand der Stahlschornsteine.

Die Zustandsnoten für Stahlschornsteine unter Berücksichtigung der Schadensauswirkung auf die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Konstruktion berechnet und den Zustandsnoten zugeordnet.

Eine Zustandsnote bedeutet allerdings nicht zwangsläufig eine Nutzungseinschränkung des Stahlschornsteins, sondern ist ein Indikator dafür, dass in näherer Zukunft eine Instandsetzungsmaßnahme zu planen ist, wobei die Zustandsnote keinen Aufschluss über den Umgang der Schäden und die Kosten der Instandsetzungsmaßnahme gibt. Die Zustandsnoten sind durch einen Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen festzulegen.

 

 

690

D-Zustandsnoten-Stahlschornsteine

jährlich

33,00

691

D-Zustandsnoten-Systemabgasanlagen

jährlich

33,00

692

D-Zustandsnoten-Masten und Türme

jährlich

33,00

 

 

 

 

 

Vorgespannte bedeutet, dass jede HV-Schraube durch standardisierte Handhabungen auf eine definierte Vorspannkraft gebracht werden kann.

Die Prüfungen der Flansche an zylindrischen Tragrohren mit planmäßig vorgespannten Schrauben sollten von einen Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen durchgeführt werden, da der Flansche für die Standsicherheit der Stahlschornsteine und der Türme und Masten mitverantwortlich sind.

 

 

695

D-Flansche an zylindrischen Tragrohren-Inspektionen

jährlich

49,50

 

Die Prüfungen der Flüssigkeitsschwingungsdämpfer sollten von einen Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen durchgeführt werden, da der Flüssigkeitsschwingungsdämpfer für die Standsicherheit der Stahlschornsteine und der Türme und Masten mitverantwortlich ist.

 

 

696

D-Inspektionen an Flüssigschwingungsdämpfer

jährlich

38,50

 

Die Prüfungen der Masseschwingungsdämpfer sollten von einen Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen durchgeführt werden, da der Masseschwingungsdämpfer für die Standsicherheit der Stahlschornsteine und der Türme und Maste mitverantwortlich ist.

 

 

697

D-Inspektionen an Masseschwingungsdämpfer

 

38,50

 

 

 

 

 

Leistungen, die der Hersteller weder nach einer Leistungsbeschreibung noch aufgrund der allgemeinen technischen Vorschriften schuldet.

 

 

701

D-Entfernen der Anlauffarben

jährlich

33,00

710

D-Unterfütterung der Fußplatten an Stahlschornsteinen

jährlich

44,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zubehör ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache, die dem Zweck einer Hauptsache fortwährend dient und zu ihr in einem entsprechenden räumlichen Verhältnis steht. (Wikipedia)

 

 

801

D-Dehnungsfugen

jährlich

38,50

803

D-Gewebekompensatoren mit und ohne Leitblech

jährlich

38,50

805

D-Metallkompensatoren

jährlich

38,50

810

EU-Schalldämpfer

 

93,50

811

D-Schalldämpfer

 

93,50

821

D-Wartungsbühnen

 

44,00

831

D-Sicherheitssteigleitern

 

55,00

841

D-Reinigungsöffnung

 

49,50

851

D-Wärmedämmung

 

44,00

861

D-Ummantelung

 

38,50

866

D-Verkleidung

 

38,50

890

D-Flugsicherung

 

38,50

 

 

 

 

 

Anwendungsbereich: Bereich, in dem etwas Anwendung findet. Die Richtlinie beschreibt den Bereich, in dem die Normen für Stahlschornsteine angewendet werden müssen und den Bereich in dem anderen Normen angewendet werden müssen.

 

 

900

D-Anwendungsbereich-Stahlschornsteine

jährlich

49,50

 

Diese Richtlinie beschreibt die normativen Verweise und die Verknüpfungen der einzelnen Normen untereinander.

 

 

910

D-Normative Verweise

jährlich

44,00

 

Die Herstellerqualifikation beschreibt, welche staatlichen Zulassungen für die Herstellung und in Verkehr bringen, einer Stahlschornsteinanlage gefordert werden.

 

 

920

D-Herstellerqualifikation-Stahlschornsteine

jährlich

38,50

 

Die Herstellerqualifikation beschreibt, welche staatlichen Zulassungen für die Herstellung und in Verkehr bringen, einer Systemabgasanlage gefordert werden.

 

 

921

D-Herstellerqualifikation-Systemabgasanlagen

jährlich

38,50

 

Die Herstellerqualifikation beschreibt, welche staatlichen Zulassungen für die Herstellung und das in Verkehr bringen, der Masten und Türme gefordert werden.

 

 

922

D-Herstellerqualifikation-Türme und Maste

jährlich

38,50

 

Diese Richtlinie führt alle in den Normen benannten Begriffe mit deren Bedeutungen auf. 

 

 

930

D-Normenbegriffe

jährlich

49,50

 

Stahlschornsteine, Türme und Maste mit einem Standort in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen einer Prüfung durch einen staatlich zugelassenen Prüfstatiker.

 

 

931

D-bautechnische Prüfungen

jährlich

33,00

 

Die Instandhaltungen von Stahlschornsteinen und Systemabgasanlagen sind durch einen Schornsteinfeger zu reinigen.

 

 

932

D-Schornsteinfeger-Instandhaltungen

 

38,50

 

Preis plus Mehrwertsteuer

 

 

 

Zahlung: Bankeinzugsermächtigung